Spenden

Spenden ist die einfachste Form Geld für eine gute Sache auszugeben. In diesem Falle für unseren Verein.
10 % der Gesamtkosten unserer Arbeit müssen wir als Verein aus Eigenmitteln tragen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Finanzierung sind daher Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Durch sie, die Spender, können wir unsere Arbeit an den uns anvertrauten Menschen fortsetzen. Viele Projekte, wie die Trauerarbeit und die Kindertrauergruppe, die verwaisten Eltern oder unser Schulprojekt „Hospiz macht Schule“ wären nicht realisierbar, wenn es keine Spender wie Sie gäbe.

Deshalb ein großes Dankeschön an Sie, wenn Sie unsere Bankverbindung für eine kleine oder größere Spende nutzen!

Bankverbindung für Spenden:

Sparkasse Chemnitz
IBAN DE92870500003627014811
BIC CHEKDE81XXX

Gerne stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbetätigung über Ihre
Geldspende aus.
Dafür benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre
Anschrift.

  • Es kann eine allgemeine Spende sein
    oder eine Kondolenzspende
  • oder lassen Sie sich einfach zum Geburtstag, zum Firmenjubiläum oder einer anderen Feierlichkeit für einen guten Zweck Geld schenken

Vererben und Gutes tun!

Das Erbrecht kann recht kompliziert sein. Nur, wenn keine Erben vorhanden sind, ist es ganz einfach. Dann erbt der Staat alles.

Was hinterlasse ich wem? Nicht immer einfach zu entscheiden.

Wenn die Antwort klar ist, ist das eine gute Sache.
Auch eine gute Sache ist es, an das Allgemeinwohl zu denken, falls keine Erben vorhanden sind,.

Eine gemeinnützige Organisation kann steuerfrei erben und mit dem Geerbten Gutes tun. Das gilt auch für unseren Freien Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V. 

Es reicht ein handgeschriebenes Testament.

Vererben geht aber auch über eine Stiftung oder eine Schenkung. 

Es gibt viele Möglichkeiten gemeinnützig zu vererben. In den meisten Fällen sogar steuerfrei.

Was also muss ich tun, wenn ich was vererben möchte?

Wir haben ein paar wichtige Hinweise zusammengestellt:

Der Gesetzgeber regelt im Erbrecht, wem das Vermögen eines verstorbenen Menschen zugesprochen wird.

Das Erbrecht ist recht kompliziert. Deshalb ist es klug und vorausschauend, sich rechtzeitig damit zu befassen. Genaue Formulierungen sind in einem Testament wichtig und vielleicht spielen auch steuerliche Konsequenzen eine Rolle. (Das ist meist bei Immobilien oder großen Vermögen der Fall)


Wenn alles klar ist, kann man es aber durchaus auch einfach selbst schreiben. 


Aber der Reihe nach:

  • Mit einem Testament kann jeder selbst bestimmen, wer was aus seinem Nachlass erbt.
  • Liegt kein Testament vor, wird das Erbe durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.
  • Es kann sein, dass man neben seinen Erben auch andere Menschen oder Institutionen oder Vereine begünstigen will. Das heißt Vermächtnis und muss im Testament ganz klar benannt sein. Der Vermächtnisnehmer, derjenige also, der z.B. Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder eine gewisse Summe aus dem Erbe hat, muss das beim Erben einfordern.
  • Das Nachlassgericht setzt die Regelungen durch und ist für alle Belange rund um das Erbrecht zuständig. Es eröffnet Testamente und erteilt einen Erbschein.

Was muss ich machen, wenn ich die Erben selbst bestimmen will?


1. Möglichkeit:
zu einem Anwalt bzw. Notar gehen und ein Testament aufsetzen lassen. Das wäre ein sogenanntes öffentliches oder notarielles Testament. Es ist auf jeden Fall rechtssicher. Allerdings unter Umständen auch teuer, denn es sind – je nach Umfang des Vermögens – Gebühren zu bezahlen.

2. Möglichkeit:
Selbst ein Testament aufsetzen. Das kann gemeinschaftlich (bei Ehepartnern oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) oder einzeln erfolgen.
Das ist kostengünstig.
Aber: es gilt einige Dinge zu beachten.

Am Computer ein Testament zu schreiben, geht gar nicht! Auch ein Testament zu diktieren und dann zu unterschreiben, wird durch das Nachlassgericht nicht anerkannt.
Ein Testament muss also eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und sollte eine bestimmte Form haben. 

Folgende Dinge sind beim Verfassen zu beachten:

  1. Es sollte klar als Testament zu erkennen sein. Das geht durch eine Überschrift wie „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“
  2. Der Erblasser (also der, der vererben will) muss eindeutig benannt sein. Das heißt, am besten alle Vornamen und den Nachnamen an den Anfang stellen. Etwa: „Ich, Max Muster, geb: 22.12.2022, in Muster, z..Z. wohnhaft in 12345 Musterstadt, Mustergasse 1 treffe für den Fall meines Todes folgende Regelungen:“
    Dann sollte man den oder die Erben benennen und falls die womöglich schon älter sind, die Folgeerben.
    Dann wären die Vermächtnisse konkret einzutragen. Etwa: „Ich vermache meinem Nachbarn, Herrn Meier, mein Auto.“
  3. Unter allem kommen Ort, Datum und die Unterschrift. Eventuell müssen auch früher verfasste Testamente ausgeschlossen werden. Das vielleicht mit der Formulierung: „Alle früheren von mir verfassten Regelungen widerrufe ich.“

Fassen wir zusammen:
Wichtig ist, handschriftlich und unterschrieben muss ein Testament sein. 

Zunächst sollte ein Erbe (oder mehrere) bestimmt werden. 

Dann können einzelnen Personen, z.B. Personen außerhalb der Familie, Vereine oder Stiftungen usw., Vermögenswerte bzw. -gegenstände zugeordnet werden. Das Vermächtnis muss eindeutig formuliert sein.


Es ist sehr sicher, wenn ein Anwalt/Anwältin oder ein Notar/Notarin das Testament aufsetzt.

Wo bewahre ich das Testament am besten auf?

Ein eigenhändiges Testament kann beim Nachlass- oder beim Amtsgericht hinterlegt werden. Auf diese Weise kann es nicht in falsche Hände geraten oder wissentlich oder versehentlich vernichtet werden. Es kostet eine Gebühr.

Natürlich kann das Testament auch dem Erben übergeben oder zu Hause aufbewahrt werden. Aber ganz sicher ist das eben nicht!

Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Dann ist ein neues Testament mit Datum und Widerruf aufzusetzen.

Weitere Hinweise gibt es im Internet unter anderem unter https://www.bmjv.de/DE/themen/gesellschaft_familie/erbrecht/erbrecht_node.html oder https://www.finanztip.de/erbrecht/ und natürlich beim einem Fachanwalt für Erbrecht.