Vorsorgevollmacht

Zur Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt empfehlen wir die Erstellung einer Patientenverfügung.

In einer Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes legen Sie für sich fest, welche Entscheidungen in Situationen schwerer Erkrankungen getroffen werden sollen.

Eine Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist sehr empfehlenswert und trägt dazu bei, sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen. Die Patientenverfügung sollte bei bestehender Krankheit nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt konkretisiert und in ihr näher auf krankheitsbezogene Wünsche, Erwartungen und Behandlungsmöglichkeiten eingegangen werden.

Eine Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht verbunden und mit den darin bevollmächtigten Vertrauenspersonen besprochen werden.

Wir bieten in unseren Dienststellen umfassende Informationen und persönliche Beratung zu allen Fragen an, die im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stehen.